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108 News gefunden


"37. Bundesgesetz, mit dem das Entwicklungszusammenarbeitsgesetz, das Bundesgesetz über den Auslandsösterreicher-Fonds, das Rotkreuzgesetz, das Integrationsgesetz, das Anerkennungs- und Bewertungsgesetz, [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: 76. Newsletter der BGBl.-Redaktion 15. Juni 2018

"Der Bereich "Gesundheit" geht mit 8. Jänner 2018 in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz über. Das Bundeskanzleramt übernimmt den Bereich "Frauenangelegenheiten und Gleichstellung". [...]"

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: www.bmgf.gv.at 8.1.2018

Dank dem Engagement unserer KundInnen bei der bestNET.Weihnachtsaktion konnten wir EUR 3000,- an ZEBRA - Interkulturelles Beratungs- und Therapiezentrum überweisen.
Spenden sind dringend notwendig, um die interkulturelle Psychotherapie für Kinder aufrecht erhalten zu können.

Wir sagen DANKE!

Ihr bestNET.Team ...

"Seit dem 1.1.2016 gilt die Registrierkassenpflicht. Ab dem 1.4.2017 gilt zudem die Verpflichtung, Aufzeichnungen einer Registrierkasse durch eine technische Sicherheitseinrichtung gegen Manipulation zu schützen

Dazu bedarf es einer Registrierkasse, die der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) entspricht und einer Implementierung des ebenso vorgeschriebenen Manipulationsschutzes, sowie der Registrierung der Einrichtungen über FinanzOnline und einer erfolgreichen Startbelegprüfung.

Wird dieser gesetzlichen Verpflichtung vorsätzlich nicht rechtzeitig nachgekommen, droht nach den Bestimmungen des Finanzstrafgesetzes eine Geldstrafe von bis zu € 5.000. Ob eine vorsätzliche Nichterfüllung der Verpflichtung, eine manipulationsgeschützte Registrierkasse zu verwenden, vorliegt oder nicht, ist im Einzelfall von der Abgabenhörde zu prüfen und auch zu beweisen.

Kein Vorsatz?

Nach Ansicht des Finanzministeriums kann von einer vorsätzlichen Nichtbeachtung nicht ausgegangen werden, wenn der Unternehmer

- über eine Registrierkasse verfügt, die der Kassenrichtlinie entspricht und mit dieser die Einzelaufzeichnungspflicht und Belegerteilungspflicht erfüllt,
- Belege über die getätigten Barumsätze lückenlos erteilt und
- zumindest glaubhaft macht, dass er die RKSV-konforme Beschaffung und/oder die Umrüstung der Registrierkasse bei einem Kassenhersteller oder einem Kassenhändler bis Mitte März 2017 bereits beauftragt hat, sodass die Säumnis nicht in seiner Sphäre gelegen ist.

Bei einem derart gelagerten Sachverhalt kann nach Ansicht der Finanz daher von einer Strafe abgesehen werden.

Inbetriebnahme der Sicherheitseinrichtung ohne Verzug

Kann somit der gesetzlichen Verpflichtung zur Implementierung eines Manipulationsschutzes für die Registrierkasse etwa nur aufgrund von Lieferengpässen der Registrierkassenhändler nicht rechtzeitig bis zum 1.4.2017 nachgekommen werden, wird in der Regel von der Verhängung einer Strafe abgesehen. ...
Quelle: http://www.huebner.at/infos-download/aktuelle-news/detail/article/registrierkasse-vorsaetzliche-nichtbeachtung-des-manipulationsschutzes.html 27.04.2017

"[...] Die Weltgesundheitsorganisation WHO zählt Autismus grundsätzlich zu den tief greifenden Entwicklungsstörungen, die sich in aller Regel schon in der Kindheit bemerkbar machen. Welche Symptome genau auftreten und wie stark sie jemanden im Einzelnen beeinträchtigen, ist aber verschieden [...]"

Ärzte Woche 17/2017
© 2017 Springer-Verlag GmbH

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: springermedizin.at-Newsletter vom 27.04.2017

Wien (OTS) - Die Qualität und die Evaluierung derselben stellen zentrale Punkte im Gesundheitswesen dar, betont ÖÄK-Vizepräsident Karl Forstner anlässlich des 7. Tags der Gesundheitsberufe, der gestern in Wien stattfand. Allerdings sei dabei immer wieder kritisch zu hinterfragen, ob die erhobenen Ergebnisse auch tatsächlich die Wirklichkeit abbilden. „Es darf nicht sein, dass die Messung zu einem überbordenden bürokratischen Selbstzweck hochstilisiert wird, die weder einen Nutzen an sich hat noch dem Einsatz der Mitarbeiter im Gesundheitswesen gerecht wird“, so Forstner. Sie müsse dazu dienen, Einblick in Abläufe und Systeme zu erhalten. Dabei geht es um die wirklichkeitsnahe Erfassung von Qualität, damit die Daten für richtungsweisende Entscheidungen genutzt und die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen realitätsnah erfasst werden können. „Letztlich macht das Sammeln von Daten nur Sinn, wenn die Zentrierung auf Patienteninteressen gewährleistet ist“, bekräftigt Forstner.

Derzeit seien die Prozesse im Gesundheitswesen jedoch nicht so gestaltet, dass sie als Qualität beim Patienten ankommen, kritisiert Silvia Mériaux-Kratochvila, Vorsitzende der Gesundheitsberufekonferenz . „Die Qualitätssicherung im Gesundheitswesen wird aktuell vielfach von ökonomischen Zwängen getriggert“. Oft werde beispielsweise das Messen von Kennzahlen – etwa von Wartezeiten – als Qualität definiert. Mériaux-Kratochvila plädiert dafür, den Blick wieder mehr auf den Patienten zu legen – und auch darauf, was der Patient als Qualität versteht: ausreichend Zeit für sein konkretes Anliegen oder auch Zeit für ein ausführliches Gespräch. Die Aufgabe der Angehörigen von Gesundheitsberufen sieht Mériaux-Kratochvila darin, ihre Verantwortung wahrzunehmen und sich aktiv in die Gestaltung ihrer Tätigkeit einzubringen: „Es kann nicht sein, dass die Gesundheitsberufe die ökonomischen Vorgaben duldend umsetzen anstatt sich deutlich gestaltend in Qualitätsprozesse einbringen, die auf die unmittelbare Behandlungs- und Betreuungsqualität abzielen“. ...

Dank dem Engagement unserer Kunden bei der bestNET.Weihnachtsaktion konnten wir € 3.450,- an Licht für die Welt überweisen. Damit können 115 Operationen am Grauen Star in den ärmsten Ländern der Welt finanziert werden.

Wir sagen DANKE!

Ihr bestNET.Team

Wie Ihnen vielleicht schon aufgefallen ist,
haben wir uns entschlossen das Layout unserer Portale aufzufrischen ;-)

Wichtig beim neuen Erscheinungsbild ist uns eine benutzerfreundliche Bedienung -
aus diesem Grund wurden beispielsweise die Suchformulare aktualisiert.
Wir haben auch viele Anregungen von Usern unserer Seiten aufgegriffen und sehr oft gesuchte Funktionen einfacher und besser auffindbar zu machen.

Außerdem ist es uns natürlich ein Anliegen, die bestNET.ExpertInnen optimal zu präsentieren ...
was uns mit der neuen Bilderleiste - eingebunden in die Startseite - gut gelungen ist.

Wir sind schon gespannt, wie es Ihnen gefällt :-)
Ihr bestNET.Team

"82. Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der der Kollektivvertrag für Angestellte in privaten Sozial- und Gesundheitsorganisationen Vorarlbergs zur Satzung erklärt wird

Das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ist gemäß § 18 Abs. 1 Arbeitsverfassungsgesetz, BGBl. Nr. 22/1974, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 71/2013 ermächtigt, auf Antrag einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft, die Partei eines Kollektivvertrages ist, bei Vorliegen der in Abs. 3 angeführten Voraussetzungen diesem Kollektivvertrag durch Erklärung zur Satzung auch außerhalb seines räumlichen, fachlichen und persönlichen Wirkungsbereiches rechtsverbindliche Wirkung zuzuerkennen. [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: 59. Newsletter der BGBl.-Redaktion 15.04.2016

Dank dem Engagement unserer Kunden bei der bestNET.Weihnachtsaktion konnten wir heute EUR 2000,00 an die Initiative HELFEN WIE WIR überweisen.
Wir sagen DANKE!

Ihr bestNET.Team


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