Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
Personen, die in der offiziellen Musiktherapeut*innen-Liste des zuständigen Bundesministeriums eingetragen sind Erforderlicher Nachweis: Eintragung in die offizielle Musiktherapeut*innen-Liste des zuständigen Bundesministeriums (unter Angabe Ihrer Eintragungsnummer) |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich Musiktherapie als Dienstleistung (gem. MuthG) anbieten |
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