im Rahmen der 3sat-Themenwoche "Sein oder Haben" beschäftigt sich scobel am Donnerstag, den 24. März 2011, um 21 Uhr, mit dem Thema "Kapitalismus am staatlichen Tropf".Wann immer Banken und multinationale Konzerne in den vergangenen Jahren vor der Pleite standen, pumpte der Staat Milliarden von Steuergeldern in die existenzbedrohten Unternehmen. Das Problem ist jedoch, dass diese Krisen zunehmend ganze Staaten gefährden. Gert Scobel diskutiert mit seinen Gästen, dem Psychoanalytiker und Autor Wolfgang Schmidbauer, dem Professor für Neuere deutsche Geschichte und Autor Joseph Vogl sowie dem Professor für Volkswirtschaftslehre und Autor Robert K. Freiherr von Weizsäcker die Phänomenologie des modernen Kapitalismus.Mehr Infos dazu finden Sie unter: ...
Quelle: scobel-Newsletter vom 22.03.2011
Newsletter TV-Sendung
Ab 1. März 2011 sind in Stelleninseraten verpflichtend Angaben zum Mindestentgelt zu machen. Diese Verpflichtung trifft * Arbeitgeber, * private Arbeitsvermittler und * mit der Arbeitsvermittlung betraute Personen öffentlichen Rechts.Begriff des Stelleninserates Der Begriff des Stelleninserates erfasst interne (am „Schwarzen Brett“) und externe (in Zeitungen, im Internet usw.) Veröffentlichungen, in denen ein konkreter Arbeitsplatz ausgeschrieben wird. Allgemeine Hinweise auf Schildern wie z.B. „Wir stellen ein …“ oder Einladungen zum allgemeinen Kennenlernen („Get together“) erfüllen nicht den Begriff des Stelleninserates, sofern nicht ein konkreter Arbeitsplatz ins Auge gefasst wird. Mindestentgelt Im Stelleninserat ist das für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz geltende kollektivvertragliche oder durch Gesetz oder andere Normen der kollektiven Rechtsgestaltung festgelegte Mindestentgelt anzugeben. Diese Angabe hat * betragsmäßig, * unter Anführung der Zeiteinheit von Stunde/Woche/Monat, * ohne anteilige Sonderzahlungen, * unter Einrechnung personenbezogener Zulagen, die bereits zum Zeitpunkt der Ausschreibung bekannt sind (z.B. bei Vorarbeitern).zu erfolgen.Den gesamten Artikel und weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: WK-Wien Newsletter vom 14.03.2011
83. Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der der Kollektivvertrag für die Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe (BAGS) zur Satzung erklärt wird Das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ist gemäß § 18 Abs. 1 Arbeitsverfassungsgesetz, BGBl. Nr. 22/1974, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 111/2010 ermächtigt, auf Antrag einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft, die Partei eines Kollektivvertrages ist, bei Vorliegen der in Abs. 3 angeführten Voraussetzungen diesem Kollektivvertrag durch Erklärung zur Satzung auch außerhalb seines räumlichen, fachlichen und persönlichen Wirkungsbereiches rechtsverbindliche Wirkung zuzuerkennen. Das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat mit Beschluss vom 4. März 2011 nach Durchführung einer Senatsverhandlung nachstehende Satzung erlassen: Satzung des Kollektivvertrages für die Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe (BAGS) Geltungsbereich der Satzung § 1. a)Fachlich: für Anbieter sozialer oder gesundheitlicher Dienste präventiver, betreuender oder rehabilitativer Art für Personen, die entsprechender Hilfe oder Betreuung bedürfen, mit folgenden Ausnahmen:- öffentlich-rechtliche Einrichtungen- Heilbade-, Kur- und Krankenanstalten- Rettungs- und Sanitätsdienste- Privatkindergärten, -kinderkrippen und -horte (Privatkindertagesheime),- selbst organisierte bzw. elternverwaltete Kindergruppen- Einrichtungen der Kinderbetreuung durch Tagesmütter(-väter)b) Räumlich: für die Republik Österreich, ausgenommen das Bundesland Vorarlbergc) Persönlich: Alle Arbeitgeber/innen im fachlichen Geltungsbereich sowie die von diesen Arbeitgeber/inne/n im räumlichen Geltungsbereich beschäftigten Arbeitnehmer/innen und Lehrlinge, sofern ihre Arbeitsverhältnisse nicht durch einen gültigen Kollektivvertrag (ausgenommen Kollektivverträge gemäß § 18 Abs. ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 07.03.2010
Gesetz
Sozialarbeit bedeutet Dienst am Menschen und an der Allgemeinheit. Das ist nur möglich, wenn auch die erforderlichen Rechtskenntnisse vorhanden sind.Das Werk umfasst die wichtigsten Rechtsgebiete für die Sozialarbeit und bietet damit Basiswissen sowohl für Studierende als auch Praktiker. Neben Zivilrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht, Sozialhilferecht, Jugendwohlfahrtsrecht und Fragen der Menschenrechte werden nunmehr in insgesamt acht Kapiteln – zusätzlich auf Wunsch der Praxis auch Asyl- und Fremdenrecht sowie der Komplex Schulden und Recht – umfassend und verständlich dargestellt und anhand von Beispielen näher erklärt.Alle Autorinnen und Autoren sind in Berufsfeldern tätig, die einen starken Bezug zur Sozialarbeit aufweisen und verfügen anhand ihrer Lehr- und Vortragstätigkeiten auch über profunde Erfahrungen, welche Rechtsprobleme in der täglichen Praxis von Bedeutung sind.Herausgeberin: Dr. Brigitte Loderbauer ist Leiterin der Staatsanwaltschaft Innsbruck und Lektorin im Fachhochschulstudiengang „Sozialarbeit“ in Linz. Seit vielen Jahren beschäftigt sie sich sowohl beruflich als auch im Rahmen vielfältiger Vortragstätigkeiten mit Fragen der Sozialarbeit und ist auch Herausgeberin von „Recht für Sozialberufe“. Sie ist Leiterin des Linzer Kriminalpolitischen Arbeitskreises. Die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit liegen in den Bereichen Jugendstrafrecht, Diversion und Justizverwaltung.2. Auflage | Preis € 46,–Wien 2010 | 360 SeitenBest.-Nr. 97.37.02 | ISBN 978-3-7007-4750-5Die Bestellmöglichkeit finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Buch
"Wenn wir wegen etwas aufgeregt oder nervös sind, schlägt uns das nicht selten "auf den Magen". Doch nicht immer sind die Zusammenhäge so einfach und eindeutig. Die noch recht junge Fachrichtung Psychosomatik beschäftigt sich mit genau dieser Problematik und strebt eine Behandlung des "ganzen Menschen" an. scobel informiert über Krankheitsbilder und den Stand der medizinischen Foschung im Bereich der Psychosomatik.In Deutschland leiden rund 25 Prozent der Erwachsenen unter psychosomatischen Beschwerden - vorrübergehend oder dauerhaft. Sieben bis acht Jahre vergehen im Durchschnitt, bis bei den Patienten psychische Gründe als Ursache erkannt werden, fand eine Studie der Mainzer Uniklinik heraus. Für die Betroffenen bedeutet das eine Odyssee von Facharzt zu Facharzt, bis sie schließlich den Weg zum Psychosomatiker finden. Immer häufiger sind auch Kinder betroffen, die auf belastende Situationen mit Asthma, Magendrücken oder Kopfschmerzen reagieren. Wir diskutieren, wie man mit diesen Problemen umgehen und ihnen entgegenwirken kann [...]"Gäste:Michael HammesNeurologe, Mitglied der Deutschen Ärztegesellschaft für AkupunkturPeter HenningsenNeurologe und Psychotherapeut, Lehrstuhl für Psychosomatische Medizin an der TU MünchenGerald HütherNeurobiologe und Leiter der Zentralstelle für Neurobiologische Präventionsforschung der Uni Göttingen, Mannheim und HeidelbergDen gesamten Beitrag finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Newsletter TV-Sendung
"Minimieren Sie das Risko für Ihren WebauftrittSo gestalten Sie Ihren Webauftritt gesetzeskonform, ein Standardwerk für alle, die ihren Webauftritt rechtlichabsichern wollen, liegt nunmehr in der zweiten völlig neu bearbeiteten Auflage vor.Das Buch beschreibt im ersten Teil, welche Rechtsvorschriften rund um einen Webauftritt generell zu beachten sind, wie z.B. Urheberrecht, Domainrecht und insbesondere Impressumsvorschriften. Im zweiten Teil werden spezielle Vorschriften für Webshops dargestellt, wie insbesondere das Fernabsatzrecht inklusive Rücktrittsrecht. Inklusive Checklisten, Formulierungsvorschlägen und Gesetzestexten.Aktualisierte Neuauflage!"Zu bestellen unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: WK-Wien Newsletter vom 21.02.2011
Buch Newsletter
Der Dokumentarfilm »Liebe Geschichte« von Klub Zwei, Simone Bader & Jo Schmeiser, kommt am 4. März ins Wiener Stadtkino. Im Film sprechen weibliche Nachkommen von Nazitäterinnen und -tätern kritisch über ihre Familiengeschichte und den aktuellen Umgang damit. Individuelle und gesellschaftliche Prägungen werden gemeinsam behandelt. Ein zentrales Thema ist die Ambivalenz, mit der die Protagonistinnen den Tätern und Täterinnen gegenüberstehen.PRESSESTIMMEN:»Liebe Geschichte, das liest sich wie eine besonders herzliche Adressierung des Gewesenen - eine Lektüre, die durch den internationalen Titel (Love History) aber gleich wieder durchgestrichen wird. Die englische Übersetzung legt es näher, Intimität und Gedächtnisbildung in gegenseitiger Spannung zu verstehen (Liebe - Geschichte): im Sinne jener nicht stillstellbaren Ambivalenz, mit der die jüngste Befragte, Lenka Reschenbach, ihren verstorbenen Großvater gleichzeitig als lieben Opa und als begeisterten Nazi und Nachkriegs-Antisemiten zu erinnern versucht.« (Joachim Schätz)»This film makes people think unconsciously.« (Samson Munn)ANGEBOT:Wir bieten interessierten Gruppen aus dem psychosozialen Bereich ermäßigten Kinobesuch und anschließende Diskussion mit Protagonistinnen und Regisseurinnen an.KONTAKT:Jo Schmeiser (Regie)0699-120-41-306vor.red@sil.atTERMINE UND BEGLEITVERANSTALTUNGEN:Klub Zwei und StadtkinoFilmverleih präsentieren:»Liebe Geschichte« ab 4. März 2011 im Stadtkino Wien Ein Dokumentarfilm von Klub Zwei: Simone Bader und Jo SchmeiserBildgestaltung: Sophie Maintigneux; Montage: Karin Hammer 35mm, 98 Min., A 2010SYNEMA – Gesellschaft für Film und Medien & StadtkinoFilmverleih präsentieren:»Liebe Geschichte« im GesprächZwei Abende mit Film und DiskussionStadtkino, Schwarzenbergplatz 7-8, 1030 WienSamstag, 5. März 2011, 19:30 UhrSophie Maintigneux und Michael Loebenstein:»Menschen, öffentlicher Raum oder die Kameraarbeit zwischen Sprache und Architektur« im Anschluss an die Filmvorführung von »Liebe Geschichte«Donnerstag, 10. ...
Kinofilm
"Wien (OTS) - Gezielte Therapien für Jugendliche und jungeErwachsene mit körperlichen und/oder geistigen Behinderungen bietetdas Ambulatorium Rhigasgasse der VKKJ (Verantwortung und Kompetenzfür besondere Kinder und Jugendliche). 1990 gegründet bietet es heutejährlich rund 400 Menschen zwischen 13 und 30 Jahren Soforthilfe aufe-Card. "Mit unseren jeweils altersspezifischen Gruppentherapienfördern wir die Selbständigkeit unserer Patienten und erleichternihnen so die Bewältigung des Alltags. Auch bei der Suche nachAusbildungsmöglichkeiten und der Berufsfindung stehen wir zur Seite",erklärt dazu der ärztliche Leiter des Ambulatoriums, Dr. AlexanderArtner. [...]"Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link: ...
Quelle: OTS0098 2011-02-21/11:55
Pressemeldung
"Vertrauen ist die Grundlage unserer Beziehung zur Welt. Ohne Vertrauen sind weder gesellschaftliche Entwicklung und tragfähige Beziehungen noch menschliches Miteinander möglich. Wie entsteht es und wie wird es zerstört? scobel wirft einen interdisziplinären Blick auf diesen "Urstoff".Wie kann Vertrauen in unserer heutigen Zeit hergestellt und erhalten werden? Worauf gründet sich unser Urvertrauen? Wem vertrauen wir und warum erscheint uns der eine Mensch vertrauenswürdig, ein anderer nicht? Und welche Rolle spielt das Vertrauen innerhalb der Evolution? Diese und andere Fragen werden Gegenstand der Sendung sein.Gäste:Brigitte Boothe, PsychologinProfessor Brigitte Boothe studierte Philosophie, Germanistik und Romanistik und promovierte in Philosophie. Anschließend belegte sie Weiterbildungen in Gesprächspsychotherapie, Psychodrama und Psychoanalyse und habilitierte an der Medizinischen Fakultät der Universität Düsseldorf über Sprache und Psychoanalyse. Seit 1990 lehrt Boothe am Psychologischen Institut der Universität Zürich.Martin Hartmann, PhilosophProfessor Martin Hartmann studierte Philosophie, Soziologie und Komparatistik in Konstanz, London und Berlin. 2001 promovierte er am Institut für Philosophie an der Goethe-Universität, bis 2011 war er Mitarbeiter am Institut für Philosophie und am Institut für Sozialforschung der Goethe-Universität. Seit 1. Februar 2011 ist Hartmann ordentlicher Professor für Philosophie an der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern. Hartmann habilitierte zur "Theorie des Vertrauens".Cornelia Richter, TheologinCornelia Richter studierte Evangelische Fachtheologie und promovierte über "Die Religion in der Sprache der Kultur. Die theologische Bedeutung von Ernst Cassirers Philosophie der symbolischen Formen". Seit 1998 übernimmt sie Lehraufträge zu klassischen Themen der Systematischen Theologie, Religionsphilosophie und Hermeneutik und ist seit 2005 im Fachbereich Systematische Theologie der Universität Marburg tätig. ...
Quelle: www.3sat.de 17.02.2011
TV-Sendung
6. Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz geändert wirdDer Nationalrat hat beschlossen:Das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, BGBl. Nr. 100/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 153/2009, wird wie folgt geändert:1. Im Inhaltsverzeichnis wird nach der den § 6 betreffenden Zeile folgende Zeile eingefügt:„§ 6a. Einkommensberichte des Bundes“2. In § 1 Abs. 1 Z 5 wird das Wort „Frauen“ durch das Wort „Personen“ ersetzt.3. Dem § 4a wird folgender Abs. 5 angefügt:„(5) Eine Diskriminierung liegt auch vor, wenn eine Person auf Grund ihres Naheverhältnisses zu einer Person wegen deren Geschlechts diskriminiert wird.“4. Nach § 6 wird folgender § 6a samt Überschrift eingefügt:„Einkommensberichte des Bundes§ 6a. (1) Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler ist verpflichtet, jährlich bis zum 1. Oktober einen Bericht zur Einkommensanalyse der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer des Bundes zu erstellen. Berichtszeitraum ist das jeweilige vorangegangene Kalenderjahr. Dieser Bericht hat Angaben über1. die Anzahl der Frauen und die Anzahl der Männer in der jeweiligen Verwendungs-, Entlohnungs- oder Gehaltsgruppe und2. das Medianeinkommen von vollbeschäftigten Frauen und Männern in der jeweiligen Verwendungs-, Entlohnungs- oder Gehaltsgruppezu enthalten.(2) Der Bericht ist derart zu anonymisieren, dass keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen möglich sind.(3) Der Bericht ist unverzüglich nach seiner Fertigstellung von der Bundeskanzlerin oder vom Bundeskanzler auf der Internethomepage des Bundeskanzleramtes zu veröffentlichen und den Leiterinnen und Leitern der Zentralstellen zu übermitteln. Von den Leiterinnen und Leitern der Zentralstelle ist der Bericht an die zuständigen Zentralausschüsse weiterzuleiten.(4) Für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, für die es kein anzuwendendes Verwendungs-, Entlohnungs- oder Gehaltsgruppenschema gibt, gilt abweichend von Abs. 1 und 3, dass1.ein Bericht nur zu erstatten ist, wenn die Anzahl dieser Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in der jeweiligen Dienststelle mehr als 150 beträgt,2. ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 15.02.2010
Frauen Gesetz