Suchmenü ausblenden


Suchmenü einblenden
"483. Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der die für den elektronischen Gesundheitsdatenaustausch in Betracht kommenden Rollen sowie die qualitativen Mindestanforderungen für Verschlüsselung und elektronische Signaturen festgelegt werden – Gesundheitstelematikverordnung 2012 (GTelV 2012)

Auf Grund des § 28 Abs. 1 des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 (GTelG 2012), BGBl. I Nr. 111/2012, wird verordnet:

§ 1. Bei der elektronischen Weitergabe von Gesundheitsdaten haben Gesundheitsdiensteanbieter ausschließlich die Rollen gemäß Anlage 1 zu verwenden.

§ 2. Die in Anlage 2 angeführten Algorithmen erfüllen jedenfalls die Voraussetzungen des § 6 GTelG 2012 (Vertraulichkeit).

§ 3. Die Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft. [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link:

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2012_II_48...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 27.12.2012


Sie sind hier: News

Weitere bestNET.Portale

powered by T3consult
Datenschutz-Erklärung