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News > 483. Verordnung: Gesundheitstelematikverordnung 2012

"483. Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der die für den elektronischen Gesundheitsdatenaustausch in Betracht kommenden Rollen sowie die qualitativen Mindestanforderungen für Verschlüsselung und elektronische Signaturen festgelegt werden – Gesundheitstelematikverordnung 2012 (GTelV 2012)

Auf Grund des § 28 Abs. 1 des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 (GTelG 2012), BGBl. I Nr. 111/2012, wird verordnet:

§ 1. Bei der elektronischen Weitergabe von Gesundheitsdaten haben Gesundheitsdiensteanbieter ausschließlich die Rollen gemäß Anlage 1 zu verwenden.

§ 2. Die in Anlage 2 angeführten Algorithmen erfüllen jedenfalls die Voraussetzungen des § 6 GTelG 2012 (Vertraulichkeit).

§ 3. Die Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft. [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link:

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2012_II_48...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 27.12.2012


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